Die GoBD regeln, wie steuerlich relevante Daten in digitaler Form zu erfassen und aufzubewahren sind – und das gilt für alle Unternehmen, auch für Onlinehändler. Dabei geht es nicht nur um Buchhaltungssoftware, sondern um Prozesse wie Rechnungserstellung, Archivierung und Datenexport. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert bei einer Prüfung ernsthafte Konsequenzen. In unserer Blogreihe zeigen wir, worauf es ankommt – und wie Ihr typische Fehler vermeiden könnt.
Was regeln GoBD konkret?
Die GoBD legen fest, wie Ihr Eure steuerlich relevanten Unterlagen in digitaler Form aufbewahren müsst. Dabei geht es nicht nur um klassische Buchhaltungsdaten, sondern um sämtliche Informationen, die mit Euren Geschäftsprozessen zu tun haben – vom Kassenbon über den PDF-Rechnungsversand bis hin zum Export für den Steuerberater.
Im Kern geht es um fünf Grundsätze:
- Nachvollziehbarkeit & Nachprüfbarkeit: Alle Geschäftsvorgänge müssen lückenlos dokumentiert sein – und zwar so, dass ein Außenstehender (z.B. ein Betriebsprüfer) sie problemlos nachvollziehen kann.
- Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Daten dürfen nicht einfach überschrieben oder gelöscht werden. Änderungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Zeitgerechte Erfassung: Geschäftsvorfälle wie Rechnungen oder Zahlungseingänge müssen zeitnah aufgezeichnet werden.
- Ordnung: Es muss eine klare Struktur in der Ablage und Benennung der Daten geben.
- Aufbewahrung: Relevante Unterlagen müssen in einem lesbaren Format mindestens 6 bzw. 10 Jahre lang verfügbar bleiben – je nach Dokumententyp.
Warum betrifft das jeden Onlinehändler?
Ganz egal, ob Ihr als Einzelunternehmer arbeitet oder ein wachsendes Team habt: Sobald Ihr digitale Unterlagen erzeugt oder verarbeitet, seid Ihr verpflichtet, diese GoBD-konform aufzubewahren. Das betrifft zum Beispiel:
- Angebote und Auftragsbestätigungen
- Ausgangs- und Eingangsrechnungen
- Versandbelege
- E-Mails mit steuerlich relevantem Inhalt
- Protokolle aus der Warenwirtschaft
Was viele unterschätzen: Auch Programme wie Warenwirtschaftssysteme, Onlineshops oder Payment-Lösungen erzeugen steuerlich relevante Daten – und damit GoBD-pflichtige Unterlagen.
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Typischer Denkfehler: „Ich bin zu klein, das gilt für mich nicht“
Das stimmt so nicht. Die GoBD gelten unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen Einzelhändlern und Großunternehmen, wenn es um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung geht. Wer nicht korrekt dokumentiert, riskiert bei einer Prüfung unangenehme Konsequenzen.
Was passiert, wenn die GoBD nicht eingehalten werden?
Vielen ist klar, dass die GoBD einzuhalten sind – aber was genau passiert eigentlich, wenn man es nicht tut? Und woran merkt das Finanzamt, ob etwas fehlt oder nicht stimmt? Die Realität: Prüfungen kommen oft plötzlich.
Betriebsprüfungen werden nicht nur bei Großunternehmen durchgeführt. Auch kleinere Onlinehändler können unangekündigt in den Fokus geraten – sei es im Rahmen einer regulären Außenprüfung, einer Umsatzsteuersonderprüfung oder einfach auf Verdacht, etwa wenn Auffälligkeiten in der Steuererklärung auftauchen.
Und genau dann wird es heikel, wenn bestimmte Anforderungen der GoBD nicht erfüllt sind.
Typische Verstöße – und ihre Folgen
Einige der häufigsten Schwachstellen in der Praxis sind:
- Belege lassen sich nachträglich verändern
Beispiel: Ihr speichert PDF-Rechnungen ungeschützt ab und überschreibt sie später – ohne Änderungsprotokoll.
Folge: Das kann als Manipulationsmöglichkeit gewertet werden. - Fehlende Verfahrensdokumentation
Das ist keine Kür, sondern Pflicht. Ohne sie fehlt die „Betriebsanleitung“ für Euer System.
Folge: Der Prüfer kann Eure Abläufe nicht nachvollziehen – das wirkt schnell unprofessionell oder lückenhaft. - Nicht zeitgerechte Erfassung
Wenn Belege erst Wochen später erfasst oder umbenannt werden, wird es kritisch.
Folge: Der Verdacht auf nachträgliche Manipulation steht im Raum. - Keine revisionssichere Archivierung
Ihr speichert Daten nur lokal oder vergesst, E-Mails mit Rechnungen aufzubewahren.
Folge: Das gilt als Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht.
Was das Finanzamt daraus folgert
Wenn der Betriebsprüfer zu dem Schluss kommt, dass Eure Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, kann das gravierende Folgen haben:
- Verwerfung der Buchhaltung
Eure gesamten Zahlen gelten als nicht verwertbar. - Hinzuschätzung der Umsätze
Das Finanzamt schätzt Eure Einnahmen – meist zum Nachteil für Euch. - Steuernachzahlungen und ggf. Bußgelder
Auch rückwirkend über mehrere Jahre hinweg.
Auch bei der Archivierung von E-Rechnungen gelten strenge Vorgaben – vor allem im Hinblick auf die Umsatzsteuer. Mit den Lösungen von Jera und GREYHOUND, zwei Unternehmen der JTL-Group, seid Ihr auch in diesem Bereich auf der sicheren Seite.
So vermeidet Ihr typische Stolperfallen
Die gute Nachricht: Ihr müsst das Thema GoBD nicht allein stemmen. Wer von Anfang an auf die richtigen Strukturen achtet und ein geeignetes System verwendet, kann viele Anforderungen ganz automatisch erfüllen – ohne jedes Detail selbst verstehen zu müssen.
Diese Bereiche solltet Ihr im Blick behalten
Auch wenn die GoBD als Gesamtkonstrukt komplex wirken: Es sind vor allem einige konkrete Prozesse, in denen Ihr sicherstellen solltet, dass alles richtig läuft:
- Belegerstellung und -speicherung
Stellt sicher, dass Rechnungen und andere Belege nicht nachträglich veränderbar sind – z. B. durch die Ausgabe als PDF/A oder die revisionssichere Ablage. - Buchführungsdaten und Exporte
Daten sollten vollständig, nachvollziehbar und regelmäßig exportiert werden können – für Steuerberater oder Betriebsprüfer. - Archivierung und Aufbewahrung
Belege, Geschäftsvorfälle und E-Mails mit steuerlichem Bezug müssen korrekt abgelegt und über Jahre hinweg verfügbar gehalten werden. - Zugriffsrechte und Protokollierung
Es muss nachvollziehbar sein, wer wann was geändert hat. Rollen und Berechtigungen sind hier wichtig.
So geht’s weiter
Die GoBD gelten für alle – auch für kleinere Onlinehändler. Wer sich frühzeitig mit den wichtigsten Anforderungen beschäftigt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen bei einer Prüfung. Mit einem durchdachten System und der passenden Software könnt Ihr viele Pflichten zuverlässig erfüllen – ohne Euch im Paragraphendschungel zu verlieren.
Im nächsten Beitrag schauen wir uns genauer an, was Ordnung im Sinne der GoBD bedeutet – und wie Ihr Buchführung, Belegablage & Archivierung korrekt umsetzt.
Der Beitrag GoBD für Onlinehändler Teil 1 – Grundlagen erschien zuerst auf .