Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB (B2B)
(Verhältnis Andreas Trensch, nachfolgend „Imageworker®“ – Auftraggeber/Kunde, nachfolgend „Kunde“)
Die jeweils aktuelle Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dauerhaft im Internet unter www.imageworker.de verfügbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Imageworker® können jederzeit über die Browserfunktionen ausgedruckt werden.
Hinweis – Nur für Geschäftskunden (B2B)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge, Leistungen und Angebote der IMAGEWORKER Werbeagentur Hamburg, Inhaber Andreas Trensch, gegenüber Unternehmern (Handel, Handwerk, Industrie, Gewerbe und Selbständigen)) im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Imageworker® gegenüber dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Imageworker® richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Die Angebote von Imageworker® gelten ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie, Behörden, Gewerbe und Selbständigen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner auf Grundlage dieser AGB.
1.3 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Imageworker® deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Imageworker® den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung können individuelle Vereinbarungen zwischen Imageworker® und dem Kunden getroffen werden. Diese individuellen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform. Soweit diese AGB Schriftform vorsehen, genügt Textform, insbesondere E-Mail, sofern nicht gesetzlich zwingend Schriftform vorgeschrieben ist oder ausdrücklich echte Schriftform vereinbart wurde.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Imageworker® und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6 Mit Vertragsabschluss, Auftragserteilung, Annahme eines Angebots oder Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Imageworker® ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft des Kunden (z. B. Handelsregisterauszug, USt-ID) anzufordern.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Imageworker® erbringt Leistungen und Beratungen einer Full-Service-Werbeagentur im Bereich Unternehmenskommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
2.2 Die genauen Leistungen, der Umfang der Zusammenarbeit, Projektdauern, Konditionen und ggf. besondere Pflichten werden zwischen Imageworker® und dem Kunden schriftlich (einschließlich Textform) vereinbart und in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem separaten Vertrag festgehalten.
2.3 Imageworker® erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Insbesondere die rechtssichere Ausgestaltung von Impressum, Datenschutzerklärungen, AGB des Kunden, Widerrufsbelehrungen sowie sonstigen Pflichtinformationen obliegt allein dem Kunden.
3. Angebote, Vertragsabschluss
3.1 Alle Angebote von Imageworker® sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
3.2 Ein Vertrag zwischen Imageworker® und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot oder eine Kostenschätzung von Imageworker® in Schrift- oder Textform, insbesondere per E-Mail, akzeptiert und Imageworker® diese Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
3.3 Ein Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Kunde bereitgestellte Leistungen von Imageworker® in Anspruch nimmt. Als Inanspruchnahme gilt insbesondere die Nutzung von Zugangsdaten, Testumgebungen, Entwürfen, Layouts, Konzeptionen, Systemeinrichtungen oder sonstigen Leistungen.
3.4 Zusatzaufträge und Änderungen bereits beauftragter Leistungen, die nicht auf einem schriftlichen oder in Textform erstellten Angebot von Imageworker® basieren, werden erst mit entsprechender Bestätigung von Imageworker® wirksam. Sie gelten als gesonderter Auftrag und werden gesondert vergütet.
4. Zahlungsbedingungen, Vergütung
4.1 Die Vergütung für Leistungen von Imageworker® ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.
4.2 Imageworker® ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen. Ohne Zahlung vereinbarter Vorschüsse ist Imageworker® nicht zur Aufnahme oder Fortführung der Arbeiten verpflichtet.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Imageworker® sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.4 Bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Imageworker® berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, laufende Arbeiten einzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
4.6 Die Abrechnung erfolgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, auf Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze von Imageworker® nach tatsächlichem Aufwand und Zeitprotokoll.
4.7 Mit Zahlung der Teil- und Abschlussrechnungen gelten die jeweils abgerechneten Leistungen als abgenommen, sofern nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform konkrete Mängel gerügt werden und keine abweichenden Abnahmevereinbarungen bestehen.
4.8 Weitere notwendige, vertragsgemäße Kosten (z. B. Lizenzgebühren für Software, Schriften, Stockmaterial sowie Kosten Dritter wie Fotografen, Musiker, Druckereien, Hoster etc.) werden dem Kunden weiterberechnet.
4.9 Kosten für Fremdleistungen sind nach Rechnungsstellung durch Imageworker® im Voraus zu zahlen. Nach Rechnungseingang der beauftragten Dritten erfolgt die Endabrechnung gegenüber dem Kunden über die tatsächlich entstandenen Fremdkosten.
4.10 Imageworker® ist berechtigt, Leistungen von der vorherigen vollständigen Zahlung veranschlagter Fremdleistungen abhängig zu machen.
4.11 Rechnungen von Imageworker® werden ausschließlich elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt.
5. Leistungszeitraum, Leistungspflichten
5.1 Lieferfristen und Leistungstermine ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, handelt es sich um Plantermine.
5.2 Imageworker® wird alle vereinbarten Termine und Fristen nach bestem Wissen und Gewissen einhalten. Termine stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5.3 Verzögerungen, die auf fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind (z. B. fehlende Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten), verlängern die Leistungsfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
5.4 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die Imageworker® nicht zu vertreten hat, ist Imageworker® für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit. Imageworker® wird den Kunden hierüber zeitnah informieren.
5.5 Imageworker® erbringt Leistungen primär in eigenen Räumlichkeiten. Einsätze am Standort des Kunden erfolgen nur, soweit dies zwingend erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist.
5.6 Für Abstimmungen und Supportanfragen stellt Imageworker® ein Ticketsystem oder vergleichbare Kommunikationswege zur Verfügung. Anfragen werden je nach Eingangszeitpunkt und Priorität bearbeitet, sofern nicht ausdrücklich andere Reaktionszeiten vereinbart sind.
6. Gewährleistung, Abnahmen
6.1 Imageworker® erbringt Leistungen mit der im Agenturgeschäft üblichen Sorgfalt und Professionalität.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Werke und Leistungen unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Offene und erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, Bereitstellung, Live-Schaltung oder sonstiger Zugänglichmachung in Textform unter konkreter Beschreibung des Mangels zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen.
6.3 Versäumt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Mängelanzeige, gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
6.4 Gelieferte Leistungen, Werke, Projekte und Teilprojekte gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie schriftlich oder in Textform freigibt oder wenn der Kunde sie produktiv nutzt. Eine Leistung gilt ferner als abgenommen, wenn Imageworker® dem Kunden die Fertigstellung, Bereitstellung oder Live-Schaltung in Textform mitteilt, den Kunden zur Prüfung und Abnahme auffordert und der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung unter konkreter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird Imageworker® in der Mitteilung gesondert hinweisen.
6.5 Für offene, erkennbare und innerhalb der Rügefrist ordnungsgemäß angezeigte Projektmängel gewährt Imageworker® eine kostenfreie Nachbesserungsphase von 30 Werktagen ab Abnahme. Gesetzlich zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.
6.6 Mängelansprüche des Kunden verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.7 Während der Gewährleistungsfrist ist Imageworker® berechtigt, nach eigener Wahl Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, sofern dies technisch und inhaltlich möglich und zumutbar ist.
6.8 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe oder Weiterentwicklungen der Werke durch den Kunden oder durch Dritte, durch äußere Einflüsse oder durch von Imageworker® nicht zu vertretende Systemumgebungen entstehen.
6.9 Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an den von Imageworker® erstellten Werken vor, ohne dass dies mit Imageworker® abgestimmt wurde, erlöschen Gewährleistungsansprüche, soweit ein Mangel hierauf beruht.
6.10 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Imageworker®.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde unterstützt Imageworker® unentgeltlich, bestmöglich und aktiv bei der Durchführung des Vertrages.
7.2 Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten und zeichnungsberechtigten Ansprechpartner, der für Fragen, Abstimmungen und Freigaben zur Verfügung steht. Dessen Erklärungen sind für den Kunden verbindlich.
7.3 Der Kunde stellt alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen, Materialien, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
7.4 Der Kunde gewährt Imageworker® die für die Vertragsdurchführung notwendigen Zugriffe auf Systeme und Einrichtungen (insbesondere Hard- und Software) und sorgt für deren Funktionsfähigkeit während der Vertragslaufzeit.
7.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für eine regelmäßige, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten. Imageworker® ist nur dann zur Datensicherung verpflichtet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.6 Die rechtssichere Gestaltung von Inhalten wie Impressum, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen, Produktbeschreibungen, Pflichtangaben, Hinweisen und weiteren gesetzlichen Anforderungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm vorgegebenen Inhalte rechtmäßig sind.
7.7 Werden Mitwirkungspflichten des Kunden trotz Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich Fristen und Liefertermine entsprechend. Zusätzliche Aufwände und Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Imageworker® gesondert vergütet. Weitergehende Rechte von Imageworker® (z. B. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt.
7.8 Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien und Informationen keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte) verletzen und dass ggf. erforderliche Einwilligungen, Lizenzen und Genehmigungen vorliegen.
7.9 Der Kunde stellt Imageworker® von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung von Rechten Dritter aufgrund der Nutzung vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen. Hierzu gehören auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
8. Geistiges Eigentum, Urheberrecht
8.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von Imageworker® erstellten Werken, Konzepten, Grafiken, Designs, Ideen, Logos, Marken, Entwürfen, Texten, Programmcodes und sonstigen Ergebnissen verbleiben – in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten – bei Imageworker®, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungen im Umfang des jeweiligen Angebots oder Vertrages, sofern nicht ausdrücklich abweichende Nutzungsrechte vereinbart sind. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Vollständige Zahlung bedeutet den vollständigen Ausgleich sämtlicher für das betreffende Projekt bzw. die betreffende Leistung geschuldeter Vergütungen, Fremdkosten, Lizenzkosten, Auslagen, Abschlagsrechnungen und Nebenforderungen.
8.3 Eine Übertragung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Logos, Wort-/Bildmarken und grundlegende Corporate-Design-Elemente.
8.4 Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von Imageworker® nicht berechtigt, die von Imageworker® erstellten Werke, Designs, Layouts, Quellcodes, Templates, Konzepte, Grafiken, Markenentwürfe oder sonstigen Leistungsergebnisse inhaltlich, gestalterisch oder technisch zu verändern, bearbeiten zu lassen oder als Grundlage für eigene oder fremde Bearbeitungen zu verwenden. Ausgenommen sind reine Inhaltsaktualisierungen über hierfür vorgesehene Administrations- oder CMS-Funktionen, soweit dadurch Design, Struktur, Quellcode, Funktionalität und Schutzrechte von Imageworker® nicht verändert werden.
8.5 Bei Veröffentlichungen und Verwendung der von Imageworker® erstellten Werke wird Imageworker® in üblicher Form und sofern technisch möglich als Urheber bzw. Agentur genannt.
8.6 Imageworker® ist berechtigt, alle erbrachten Leistungen und Werke – auch nach Vertragsende – zu Eigenwerbungs- und Referenzzwecken zu nutzen und auf eigene Rechnung für andere Kunden einzusetzen, soweit keine personenbezogenen Daten des Kunden betroffen sind und keine entgegenstehende Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
8.7 Eine Nutzung der von Imageworker® erstellten Werke durch Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Imageworker® nicht gestattet. Eine Weitergabe, Verkauf, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Imageworker®, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.8 Erbrachte Leistungen und Werke können Bestandteile enthalten, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Für diese Bestandteile gelten ausschließlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen; diese AGB finden insoweit keine Anwendung.
8.9 Soweit Imageworker® dem Kunden vor vollständiger Zahlung eine vorläufige Nutzung gestattet oder duldet, erfolgt diese Nutzung jederzeit widerruflich und ohne Übertragung endgültiger Nutzungsrechte. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist Imageworker® berechtigt, jede weitere Nutzung der betroffenen Leistungen und Werke bis zur vollständigen Zahlung zu untersagen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen, veröffentlichte Inhalte offline zu nehmen und Dritte entsprechend anzuweisen.
9. Haftung
9.1 Imageworker® haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe dieser Ziffer.
9.2 Imageworker® haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Imageworker® nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
9.5 Imageworker® haftet nicht für Störungen, Unterbrechungen, Sperrungen, Änderungen, Funktionsbeschränkungen oder Ausfälle von Online-Plattformen, Hostinganbietern, Zahlungsdiensten, sozialen Medien, Suchmaschinen, Schnittstellen, Drittsoftware oder sonstigen digitalen Kanälen, soweit diese nicht von Imageworker® zu vertreten sind.
9.6 Soweit der Kunde Dritten Admin-Zugänge oder sonstige Zugänge zu Systemen gewährt, auf denen Leistungen von Imageworker® erbracht werden, haftet Imageworker® nicht für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten beruhen, soweit und solange der Schaden hierauf beruht. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Einstellungen, Rechten, Rollen, Inhalten, Schnittstellen, Plugins, Themes, Quellcode, Tracking, Zahlungsarten oder sonstigen Systemkomponenten durch den Kunden oder durch vom Kunden berechtigte Dritte.
9.7 Imageworker® haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Änderungen, Anpassungen oder Bearbeitungen der von Imageworker® gelieferten Werke durch den Kunden oder durch Dritte entstehen, und nicht für Schäden, die durch eine Nutzung der Werke für nicht vereinbarte Zwecke oder außerhalb des vereinbarten Umfangs entstehen.
9.8 Imageworker® haftet nicht für Inhalte, Daten und Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, und übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Rechtsverletzungen oder Ansprüche Dritter. Der Kunde stellt Imageworker® insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
9.9 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Imageworker® der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gesamthaftung für solche leicht fahrlässig verursachten Schäden ist je Projekt bzw. je einzelner Leistung auf die vom Kunden für das betreffende Projekt bzw. die betreffende Leistung tatsächlich gezahlte Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
9.10 Imageworker® haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für atypische, nicht vorhersehbare Schäden, mittelbare Schäden, Produktions- oder Betriebsausfälle, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste oder sonstige Folgeschäden, soweit diese nicht vertragstypisch vorhersehbar waren oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und vollständiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
9.11 Für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Imageworker® gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend.
9.12 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
10.1 Imageworker® und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
10.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt (insbesondere Geschäftsabläufe, Kunden- und Lieferantendaten, Strategien, technische Details, Kalkulationen).
10.3 Imageworker® und der Kunde dürfen vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zugänglich machen, die diese zur Durchführung des Vertrages benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnungen offenzulegen sind.
10.5 Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder auf Verlangen der offenlegenden Partei sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger zurückzugeben oder – nach Wahl der offenlegenden Partei – ordnungsgemäß zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.6 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt ab Beginn der Geschäftsbeziehung und wirkt über deren Ende hinaus fort, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
11. Vertragsdauer, Kündigung
11.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individuellem Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge projektbezogen geschlossen.
11.2 Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs-, Service- oder Betreuungspakete) werden, sofern nicht anders geregelt, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug bleibt,
– der Kunde seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt oder
– über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
11.4 Im Falle einer Kündigung stehen Imageworker® die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie angefallenen Fremdkosten zu. Bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistungen werden nach Zeitaufwand vergütet.
11.5 Bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden ist Imageworker® berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu untersagen bzw. nicht zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Werke unverzüglich einzustellen.
12. Kennzeichnung, Referenzen
12.1 Imageworker® ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse, Erfahrungen und Erkenntnisse zu Referenzzwecken zu nutzen und in geeigneter Form (z. B. Website, Präsentationen, Portfolio) darzustellen, sofern keine abweichende Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
12.2 Der Kunde gestattet Imageworker®, bei öffentlich zugänglichen Plattformen, auf denen Leistungen von Imageworker® eingesetzt werden, Imageworker® in üblicher Form als verantwortliche Agentur zu nennen und zu verlinken, sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall schriftlich widerspricht.
12.3 Imageworker® hat Anspruch auf kostenfreie Überlassung von Belegexemplaren (z. B. Druckerzeugnisse) nach Veröffentlichung, soweit dies zumutbar ist.
13. Beauftragung Dritter
13.1 Imageworker® ist berechtigt, zur Erfüllung eigener Leistungspflichten Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Dienstleister und sonstige Dritte ohne gesonderte Zustimmung des Kunden einzusetzen.
13.2 Soweit Dritte als Erfüllungsgehilfen von Imageworker® tätig werden, bleibt Imageworker® gegenüber dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9 gelten auch für Pflichtverletzungen dieser Dritten.
13.3 Soweit Fremdleistungen, Lizenzen, Hosting-, Plattform-, Druck-, Produktions-, Software-, Stock-, Schrift-, Plugin-, Zahlungs-, Versand- oder sonstige Drittleistungen auf Wunsch, im Interesse oder auf Rechnung des Kunden beauftragt, vermittelt oder eingebunden werden, haftet Imageworker® nur für die ordnungsgemäße Auswahl, Beauftragung und Koordination, soweit Imageworker® hiermit ausdrücklich beauftragt wurde. Für Leistung, Verfügbarkeit, Vertragsbedingungen, Lizenzbedingungen, Preisänderungen, Sperrungen, Ausfälle oder Änderungen solcher Dritten haftet Imageworker® nicht, soweit Imageworker® diese nicht zu vertreten hat.
13.4 Soweit Mängel oder Schäden auf Leistungen Dritter beruhen, ist Imageworker® berechtigt, nach eigener Wahl bestehende Ansprüche gegen den Dritten für den Kunden geltend zu machen oder dem Kunden entsprechende Ansprüche abzutreten, soweit dies rechtlich möglich ist. Eigene Ansprüche des Kunden gegen Imageworker® bleiben nur insoweit bestehen, als Imageworker® nach diesen AGB hierfür einzustehen hat.
13.5 Die Vergütung für die Beauftragung von Dritten ist in den vereinbarten Honoraren enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder im Angebot ausgewiesen ist.
13.6 Imageworker® ist befugt, die für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Daten an beauftragte Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden.
14. Datenschutz
14.1 Imageworker® verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.
14.2 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder auf Grundlage einer Einwilligung erforderlich ist.
14.3 Imageworker® trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.
14.4 Nach Beendigung der Vertragsbeziehung werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder weitergehende Einwilligungen bestehen.
14.5 Soweit Imageworker® personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
14.6 Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzinformation von Imageworker®, abrufbar unter www.imageworker.de/datenschutz.
15. Gerichtsstand, Erfüllungsort
15.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von Imageworker®.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Imageworker®. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16. Rechtswahl
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Regelungen dieser AGB, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus wirken (insbesondere Nutzungsrechte, Vergütungsansprüche, Haftungsbeschränkungen, Geheimhaltung, Gerichtsstand), gelten über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus fort.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
17.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
17.4 Imageworker® ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies für laufende Dauerschuldverhältnisse erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und Imageworker® den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf die Änderungswirkung, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweist.
17.5 Änderungen nach Ziffer 17.4 gelten nicht für bereits vollständig abgeschlossene Projektverträge, bereits abgenommene Leistungen, Hauptleistungspflichten, Vergütung, Haftung, Nutzungsrechte oder sonstige wesentliche Vertragsbestandteile, sofern nicht eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird.
17.6 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten für das betroffene Dauerschuldverhältnis die bisherigen AGB fort. Imageworker® ist in diesem Fall berechtigt, das betroffene Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern Imageworker® an der Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen kein berechtigtes Interesse mehr hat.
17.7 Vertragssprache ist Deutsch.


