Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Verhältnis Andreas Trensch, nachfolgend Imageworker® – Auftraggeber/Kunde, nachfolgend Kunde).

Die jeweils aktuelle Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dauerhaft im Internet unter www.imageworker.de verfügbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Imageworker® können jederzeit über die Browserfunktionen ausgedruckt werden.

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Imageworker® gegenüber Kunde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  • Abweichende Bedingungen von Kunde werden nur wirksam, wenn Imageworker® diese schriftlich bestätigt. Dies gilt auch, wenn Bedingungen von Kunde nicht widersprochen wurde und Imageworker® einen Vertrag durchführt.
  • Im Rahmen der Geschäftsbeziehung können zusätzlich individuelle Vereinbarungen zwischen Imageworker® und Kunde getroffen werden. Diese individuellen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunde wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
  • Mit Vertragsabschluss erklärt sich Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.
  • Imageworker® erbringt Leistungen und Beratungen einer Full Service Werbeagentur im Bereich Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die genauen Leistungen und Beratungen, die Dauer von Projekten, die Konditionen und der Umfang der Zusammenarbeit, werden zwischen Imageworker® und Kunde schriftlich vereinbart und in einem Angebot oder Vertrag festgehalten.
  • Alle Angebote von Imageworker® sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  • Ein Vertrag zwischen Imageworker® und Kunde kommt wirksam zustande, wenn Kunde ein schriftliches Angebot oder eine Kostenschätzung von Imageworker® schriftlich akzeptiert und dies von Imageworker® schriftlich bestätigt wurde.
  • Ein Vertrag kommt spätestens dann wirksam zustande, wenn der Kunde von Imageworker® bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.
  • Die Erteilung von Zusatzaufträgen und Änderungen bereits beauftragter Leistungen, die nicht auf einem schriftlichen Angebot von Imageworker® basieren, werden erst mit einer entsprechenden Bestätigung von Imageworker® verbindlich.
  • Die Honorare für Imageworker® richten sich nach dem vereinbarten Angebot und den darin festgelegten Konditionen.
  • Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  • Nach Ablauf von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ist Imageworker® berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  • Bei verspätetem Zahlungseingang durch den Kunde haftet Imageworker® nicht für eine evtl. Nichteinhaltung von Terminen, z.B . eines Schalttermins und deren Folgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen der Rechnungen verschieben sich Liefertermine entsprechend.
  • Auf Grundlage der Stundensätze von Imageworker® wird laut Zeitprotokoll nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
  • Mit Zahlung der Teil- und Abschlussrechnungen gelten die erbrachten Leistungen von Imageworker® als abgenommen
  • Weitere notwendige vertragsgemäße Kosten für Lizenzgebühren für Software oder Kosten Dritter, wie Fotografen, Musiker, Druckereien etc. werden Kunde weiter berechnet.
  • Kosten für Fremdleistungen müssen nach Rechnungstellung vollständig akontiert werden. Abschließend erfolgt nach Rechnungseingang beauftragter Dritter, die Rechnungsstellung an Kunde über tatsächlich entstandene Kosten durch Fremdleistungen.
  • Rechnungen von Imageworker® werden nur und ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt.
  • Lieferfristen und Leistungstermine werden in einem Angebot oder Vertrag festgelegt.
  • Imageworker® wird alle Termine und Fristen nach bestem Wissen und Gewissen vertragsgemäß einhalten.
  • Von Imageworker® genannte Termine sind Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen stehen.
  • Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die Imageworker® nicht zu vertreten hat, ist Imageworker® für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.
  • In Fällen von Verzögerungen wird Imageworker® Kunde zeitnah informieren.
  • Imageworker® erbringt Leistungen primär in den eigenen Räumlichkeiten. Einsätze am Standort des Kunden finden nur statt, soweit diese zwingend erforderlich sind.
  • Für die gemeinsame Abstimmung und Anfragen von Kunde für Support, stellt Imageworker® ein eigenes Ticketsystem zur Verfügung. Anfragen werden abhängig vom Eingangszeitpunkt und Priorität der Tickets bearbeitet.
  • Imageworker® sichert zu, dass Leistungen und Werke mit der gebotenen Qualität, Sorgfalt und Professionalität erbracht werden.
  • Imageworker® erbringt Leistungen und erstellt Werke zum Zeitpunkt zur Abnahme nach bestem Wissen und Gewissen frei von Mängeln, so dass diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
  • Imageworker® ist berechtigt Mängel in angemessener Weise und Zeit nachzubessern.
  • Die maximale Gewährleistungszeit/Gewährleistungsfrist zur Abnahme, bzw. vom Zeitpunkt der Fertigstellungsanzeige bzw. Überlassung beträgt 30 Werktage.
  • Während der Gewährleistungsfrist ist Imageworker® berechtigt, nachzubessern oder zu ersetzen, sofern dies technisch und inhaltlich möglich ist.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Handhabung der Werke seitens Kunde oder durch äußere Einflüsse entstehen.
  • Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Imageworker®.
  • Die Gewährleistungspflicht endet, wenn Kunde oder Dritte Änderungen an den Werken vornimmt oder diese unsachgemäß verwendet.
  • Kunde ist verpflichtet, gelieferte Werke und Leistungen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und feststellbare und offene Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Werktagen schriftlich mitzuteilen.
  • Gelieferte Leistungen, Werke, Projekte und Teilprojekte werden von Kunde in schriftlicher Form freigegeben. Als Freigabe zählt auch, wenn innerhalb von 7 Tagen nach der Live-Stellung bzw. öffentlicher Verwendung keine Einwände erhoben werden und wenn innerhalb des oben genannten Zeitraums keine schriftliche Abnahmefristverlängerung vereinbart worden ist.
  • Sollten nach ordnungsgemäßer Untersuchung Mängel nicht feststellbar sein, müssen etwaige Mängel aber nach Entdeckung unverzüglich an Imageworker® gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung in Schriftform beinhalten. Verspätet geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  • Kunde verpflichtet sich Imageworker® kostenfrei, bestmöglich und aktiv bei Vertragsumsetzung zu unterstützen.
  • Kunde benennt einen fachlich kompetenten und zeichnungsberechtigten Ansprechpartner, der für Fragen und vorbereitende Tätigkeiten zur Verfügung steht und dessen Kommunikation für die Freigabe von Etas, Kostenvoranschlägen, Layouts, Texten und weiteren Entscheidungsvorgängen verbindlich ist. Sämtliche Auskünfte des Ansprechpartners sind im Rahmen der Vertragserfüllung für Kunde bindend.
  • Kunde ist verpflichtet alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie weiterer angeforderter Inhalte und Daten an Imageworker® zu übermitteln
  • Kunde verpflichtet sich Imageworker® Zugang zu Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren, die vertragsgegenständlich sind und während der Vertragsdurchführung deren Funktionsfähigkeit fortlaufend aufrecht zu erhalten.
  • Kunde sorgt selbständig für eine regelmäßige, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung aller Daten.
  • Die rechtssichere Gestaltung von etwaig notwendigen Inhalten, wie Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen usw. sowie die Einhaltung weiterer geltender gesetzlicher Bestimmungen, Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen gewährleistet Kunde alleinverantwortlich.
  • Werden Mitwirkungspflichten von Kunde trotz Aufforderung nicht eingehalten, verlängern sich Vertragsfristen im entsprechenden Umfang. Weitergehende Ansprüche von Imageworker®, etwa auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
  • Kunde garantiert, dass übermittelte Informationen und Daten gegen keine gewerblichen Schutzrechte (wie z.B. Marken-, Patent-, Titel- oder sonstige Schutzrechte) noch andere Rechte Dritter (wie z.B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verstößt und die zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang erforderlichen Zustimmungen und Willenserklärungen etc. soweit erforderlich vorliegen. Kunde hält Imageworker® von jeglichen Ansprüchen Dritter bei Rechtsverletzungen frei.
  • Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von Imageworker® erstellten Werken, Konzepten, Grafiken, Designs, Ideen, Logos, Marken, Entwürfen und deren Umsetzungen verbleiben in allen Formen der Darstellung, auch nach Aushändigung an Kunde, bei Imageworker®, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
  • Kunde erwirbt an den von Imageworker® im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Ergebnissen nach kompletter Bezahlung im Umfang des Angebotes und der Auftragsbestätigung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes nicht-ausschließliche Nutzungsrecht, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  • Bei Veröffentlichungen und Verwendung der von Imageworker® erstellten Werke wird Imageworker® in üblicher Form und sofern technisch möglich, als Urheber genannt.
  • Imageworker® ist in jedem Fall berechtigt, ohne Zustimmung von Kunde, alle erbrachten Leistungen und Werke auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, soweit sie keine personenbezogenen Daten von Kunde enthalten.
  • Eine Nutzung der von der Imageworker® erstellten Werke durch Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Imageworker® nicht gestattet. Eine Weitergabe, Verkauf, Lizenzierung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ebenfalls untersagt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
  • Erbrachte Leistungen und Werke können Bestandteile enthalten, die als Open Source Software lizenziert wurden. Bei Open Source Software gilt die jeweilige Lizenzbestimmung in de Regel ausschließlich. Daher sind diese AGB auf Open Source Software nicht anwendbar.
  • Diese Bestimmungen zum geistigen Eigentum gelten für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit und auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  • Imageworker® haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung von Imageworker® für leichte Fahrlässigkeit und indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
  • Imageworker® haftet nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle von Online-Plattformen, Websites, sozialen Medien oder anderen digitalen Kanälen, auf denen Werke veröffentlicht oder präsentiert werden und übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung solcher digitalen Kanäle entstehen.
  • Die Haftung von Imageworker® für jedwede Schäden durch Erfüllungsgehilfen, wie Freelancer, dritte Unternehmen etc., ist ausgeschlossen.
  • Jegliche Form der Haftung oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn zu einem Server z.B. via FTP, SSH oder sonstige Admin-Zugänge existieren, die auch für Dritte verfügbar sind.
  • Imageworker® haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Änderungen, Anpassungen oder Bearbeitungen der von Imageworker® gelieferten Werke durch Kunde oder Dritte entstehen und nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Werke von Kunde oder Dritter, für nicht vereinbarte Zwecke oder außerhalb des vereinbarten Umfangs entstehen.
  • Imageworker® haftet nicht für indirekte Schäden, entgangene Gewinne, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden, die Kunde oder Dritten durch die Zusammenarbeit mit Imageworker® entstehen könnten.
  • Imageworker® haftet nicht für Inhalte und Informationen, die Kunde zur Verfügung stellt und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen oder sonstige rechtliche Ansprüche, die sich aus der Verwendung dieser Inhalte ergeben.
  • Die Gesamthaftung von Imageworker® für alle Ansprüche, gleich welcher Art, die Kunde im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit entstehen, ist auf den Gesamtbetrag der vom Kunde an Imageworker® gezahlten Vergütung für die jeweilige Leistung oder das jeweilige Werk beschränkt.
  • Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Imageworker®.
  • Die vorstehenden Regelungen zur Haftung bleiben auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Imageworker® und Kunde bestehen und gelten in vollem Umfang.
  • Imageworker® und Kunde beabsichtigen, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung vertrauliche Informationen auszutauschen
  • Als vertrauliche Informationen gelten alle mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Informationen, die im Zusammenhang mit den Geschäftsabläufen, Geschäftsideen, Kunden, Partner, Lieferanten, Produkten, Marketingstrategien, technischen Details oder anderen geschäftlichen Belangen durch die Geschäftsbeziehung stehen.
  • Imageworker® und Kunde verpflichten sich, alle erhaltenen vertraulichen Informationen und bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Offenlegung, Verbreitung oder Nutzung durch Dritte zu verhindern.
  • Imageworker® und Kunde dürfen die vertraulichen Informationen nur an Mitarbeiter oder Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die diese Informationen für den Zweck der Geschäftsbeziehung benötigen weitergeben.
  • Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind oder nach der Offenlegung ohne Verschulden von Imageworker® oder Kunde öffentlich bekannt werden
  • Informationen und Daten von Kunde werden nur kommuniziert, wenn dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Imageworker® und Kunde verpflichten sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz von physischen Unterlagen und elektronischen Dateien.
  • Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder auf Verlangen der anderen Partei werden alle erhaltenen vertraulichen Informationen und Kopien davon unverzüglich an den Informationsgeber zurückgegeben oder nach Wahl des Informationsgebers vernichtet.
  • Diese Geheimhaltungspflicht gilt sofort zu Vertragsbeginn und bleibt so lange in Kraft, wie vertrauliche Informationen ausgetauscht werden oder bis schriftlich auf eine solche Vereinbarung verzichtet wird.
  • Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  • Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen werden in einem Angebot oder Vertrag festgelegt.
  • Im Falle einer Kündigung stehen Imageworker® die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie die bereits entstandenen Kosten zu.
  • Imageworker® ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Zusammenarbeit gewonnenen Erfahrungen, Erkenntnisse und Ergebnisse für Referenzzwecke zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung mit Kunde getroffen wurde.
  • Imageworker® erhält nach Vertragserfüllung auf Wunsch ein Belegexemplar.
  • Imageworker® hat das Recht bei öffentlich zugänglichen Plattformen, ohne gesonderte Abstimmung, sich namentlich im Impressum des Kunden zu platzieren und zu verlinken.
  • Imageworker® ist berechtigt zur Umsetzung erteilter Aufträge ohne Zustimmung von Kunde Dritte, bzw. Subunternehmer (freie Mitarbeiter, Druckereien etc.)  zu beauftragen und Rechte und Pflichten aus der Zusammenarbeit zu übertragen, sofern dies im Interesse einer effizienten Leistungserbringung liegt.
  • Die Beauftragung Dritter erfolgt immer unter Berücksichtigung der Interessen von Kunde und in Übereinstimmung mit den vereinbarten Leistungen. Imageworker® bleibt dabei für die ordnungsgemäße Ausführung und Koordination der Leistungen verantwortlich.
  • Imageworker® ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern dadurch die Qualität und die fristgerechte Umsetzung der Leistungen gewährleistet werden.
  • Die Beauftragung von Dritten erfolgt durch Imageworker® in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart
  • Die Vergütung für die Beauftragung von Dritten ist in den vereinbarten Honoraren und Gebühren von Imageworker® enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • Etwaige Gewährleistungsansprüche von Kunde wegen Mängeln bei den von Dritten erbrachten Leistungen richten sich ausschließlich gegen die Dritten, sofern Imageworker® nicht ausnahmsweise eine eigene Garantie für die Leistungen übernommen hat.
  • Imageworker® ist befugt, im Rahmen der Beauftragung von Dritten die für die Erfüllung der Leistungen erforderlichen Informationen und Daten an diese weiterzugeben
  • Imageworker® erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ihrer Kunden und anderer beteiligter Personen gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu).
  • Personenbezogene Daten werden von Imageworker® nur erhoben, soweit dies zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt nur auf der Grundlage einer Einwilligung, eines Vertrages oder einer sonstigen rechtlichen Erlaubnis.
  • Imageworker® trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
  • Personenbezogene Daten werden von Imageworker® nicht länger als erforderlich gespeichert und verarbeitet. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung werden die Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder es liegt eine Einwilligung des Betroffenen für eine darüber hinaus gehende Speicherung vor.
  • Imageworker® kann personenbezogene Daten an externe Dienstleister oder Subunternehmer übermitteln, sofern dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. In diesem Fall stellt die Werbeagentur sicher, dass diese Dienstleister die Daten gemäß den Datenschutzvorschriften behandeln.
  • Kunde hat das Recht, Auskunft über die von der Werbeagentur zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, soweit dies nicht mit gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kollidiert.
  • Imageworker® behält sich vor, diesen Paragrafen zu Datenschutzbestimmungen jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.
  • Für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und die Rechte von Kunde bezüglich seiner Daten kann dieser sich über bekannte Kommunikationswege und Ansprechpartner direkt an Imageworker® wenden.
  • Es gelten weiterhin unsere Datenschutzbestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit ist der Sitz von Imageworker®, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  • Diese AGB sowie sämtliche zwischen Imageworker® und dem Kunde geschlossenen Vereinbarungen und Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Diese AGB gelten auch über das Ende der Zusammenarbeit zwischen Imageworker® und Kunde hinaus und bleiben in vollem Umfang wirksam.
  • Diese AGB gelten auch für Rechtsnachfolger von Kunde und allen künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Imageworker®, ohne dass es einer besonderen Einbeziehung bedarf
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der getroffenen individuellen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Imageworker® behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Die geänderten AGB gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
  • Vertragssprache ist deutsch.