Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was ändert sich für Onlinehändler?
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt eine neue wichtige EU-Verordnung: die General Product Safety Regulation (GPSR), die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Diese neue Regelung bringt einige Veränderungen mit sich, die speziell für Euch als Onlinehändler von Bedeutung sind. In diesem Beitrag informieren wir Euch über die wichtigsten Neuerungen und geben Euch einen Überblick darüber, worauf Ihr künftig achten müsst, um Eure Shops rechtskonform zu betreiben.
Was genau regelt die GPSR?
Die GPSR ersetzt die bisher geltende Richtlinie 2001/95/EG und definiert umfassende Sicherheitsanforderungen für sämtliche Verbraucherprodukte, die innerhalb der EU auf den Markt kommen. Ihr Ziel ist es, das Verbraucherschutzniveau zu erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Die Regelungen betreffen nicht nur die Produktgestaltung, die in der Verantwortung der Hersteller liegt, sondern auch die Informationspflichten, die Ihr als Händler gegenüber Euren Kunden erfüllen müsst.
Welche Produkte fallen unter die GPSR?
Grundsätzlich ist die GPSR auf alle Produkte anwendbar, die für Verbraucher bestimmt sind oder vernünftigerweise von diesen verwendet werden können. Ein Verbraucherprodukt ist dabei jeder Gegenstand, der entweder verkauft oder kostenlos bereitgestellt wird und von Verbrauchern genutzt werden könnte.
Allerdings gibt es auch Produkte, die von der Verordnung ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise Arzneimittel, Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel und Antiquitäten. Diese unterliegen entweder speziellen Vorschriften oder sind von Natur aus nicht dazu gedacht, den aktuellen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen.
Wie sieht es mit gebrauchten oder reparierten Produkten aus?
Die GPSR umfasst auch gebrauchte Produkte, sofern sie funktionsfähig und unbeschädigt sind, sowie reparierte oder wiederaufbereitete Waren. Diese Produkte müssen die Anforderungen der GPSR erfüllen, wenn sie nach dem 13. Dezember 2024 erneut in Verkehr gebracht werden. Für Euch bedeutet das, dass auch Second-Hand-Waren den Sicherheitsstandards entsprechen müssen, bevor Ihr sie verkauft.
Welche Pflichten habt Ihr als Händler?
Als Händler seid Ihr dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von Euch verkauften Produkte den Sicherheitsanforderungen der GPSR genügen. Das bedeutet unter anderem, dass Ihr überprüfen müsst, ob der Hersteller und der Einführer ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt haben. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen, die Ihr an Eure Kunden weitergeben müsst.
Besonders im Onlinehandel sind die Anforderungen an die Produktinformationen streng. Bereits in der Produktbeschreibung müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, wie z.B. der Name und die Anschrift des Herstellers sowie, falls dieser außerhalb der EU ansässig ist, die Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU. Auch Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen gut sichtbar und verständlich präsentiert werden.
GPSR-Plugin für Euren JTL-Shop
Wir haben für Euch ein Plugin bereitgestellt, mit dem Ihr die neuen Vorgaben zur Produktsicherheit schon jetzt in Eurem JTL-Shop 5 umsetzen könnt. Eine detaillierte Anleitung zur Implementierung findet Ihr im JTL-Guide.
Eine native Integration der neuen Features in JTL-Wawi werden wir noch vor dem 13. Dezember umsetzen. Meldet Euch jetzt für unseren Newsletter an, um immer auf dem neusten Stand zu sein.
Was ist im Fernabsatzhandel zu beachten?
Im Fernabsatzhandel müsst Ihr darauf achten, dass sämtliche Pflichtinformationen bereits in der Produktanzeige deutlich und vollständig angegeben sind. Dazu zählen:
Name, Marke, Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit des Herstellers.Falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, die Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU.Eindeutige Produktbeschreibungen und -bilder, die eine klare Identifizierung des Produkts ermöglichen.Notwendige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die in der jeweiligen Landessprache des Käuferlandes verfügbar sein müssen.
Was passiert mit Produkten, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 verkauft wurden?
Produkte, die vor dem Stichtag bereits auf den Markt gebracht wurden und den bisherigen Vorschriften entsprechen, dürfen auch nach dem 13. Dezember 2024 weiterhin verkauft werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Produkte die damals geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen und dass sie vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden.
Unser Fazit: Frühzeitig handeln
Die GPSR bringt viele Änderungen, auf die Ihr Euch frühzeitig vorbereiten solltet. Obwohl es noch ein wenig Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung gibt, empfehlen wir Euch, bereits jetzt mit den notwendigen Anpassungen zu beginnen. So stellt Ihr sicher, dass Ihr ab dem 13. Dezember 2024 gut gerüstet seid und Eure Produkte weiterhin problemlos verkaufen könnt. Ausführlichere Informationen findet Ihr auch in der Übersicht der IT-Recht Kanzlei.
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